Matt. Sockel E 27. Mittlere Nennlebensdauer 2.000 h.
40 W, Höhe 10,5 cm, Ø 6 cm, Energieeffizienzklasse F. Lichtstrom 340 Lumen.
60 W, Höhe 10,5 cm, Ø 6 cm, Energieeffizienzklasse G. Lichtstrom 515 Lumen.
100 W, Höhe 11,5 cm, Ø 6,5 cm, Energieeffizienzklasse G. Lichtstrom 990 Lumen.
Gibt’s doch noch: matte Glühlampen.
Etliche auf Geheiß der EU seit 2009 aus dem Verkehr gezogenen Leuchtmittel reüssieren derzeit, indem sie gewandt die einschlägige Verordnung umschiffen. Die klassische Glühlampe wird etwa als „Heizlampe“ wieder angeboten. Ein ähnlicher Fall sind stoßfeste Lampen, die dort zur Anwendung kommen, wo Leuchten bewegt werden oder Erschütterungen ausgesetzt sind, also in Industrie, Bergbau oder Schiffahrt. Für den Haushalt sind sie, obwohl der alten Haushaltsglühlampe erstgradig verwandt, nicht vorgesehen (und auf der Packung dementsprechend deklariert). Bei Leuchten, die sich zumeist draußen aufhalten, wo es rauher zugeht als drinnen, sind sie dagegen – obwohl knapp 30% lichtschwächer als konventionelle Typen – ein probater Nachfolger der klassischen Glühlampen.
Licht aus. Spot an.
Seit 2009 gilt sie nun, die
landläufig als „Glühbirnenverbot“ bekannte,
nicht uneingeschränkt populäre
und uns unvermindert suspekte Verordnung
der Europäischen Union. Und
auch der beleuchtungstechnisch nur
am Rande Interessierte hat inzwischen
bemerken müssen, daß an gleichwertigen
Ersatz für eine durchgebrannte
Glühbirne, sofern mattiert, nicht mehr
heranzukommen ist. Aus den Bau- und
Supermärkten sind die Restbestände
weitestgehend verschwunden (wir haben
zumindest in den letzten Wochen
keine mehr entdecken können), und
auch unsere eigenen, großzügig dimensionierten
Bestände der matten Ware gehen deutlich schneller zur
Neige als gedacht.
Das ist um so bitterer, als neben dem
auf uns zukommenden Verlust an gewohnter
Lichtqualität die Tatsache zu
beklagen ist, daß wir demnächst par
ordre de mufti die wochenendliche Entsorgungstour
zu Altglas- und Papiercontainer
um die Visite der Abgabestelle
für Elektronikschrott zu erweitern
hätten, um dort all jener verblichenen,
quecksilberhaltigen Kompaktleuchtstoffgeräte
ledig zu werden, die man
uns momentan als umweltfreundlich,
weil energiesparend, teuer verkauft.
Wer auf der Suche nach einer Erklärung
für diese spezielle Form der Bürokratenlogik
den spröden Urtext der Verordnung
konsultiert, wird nicht zwangsläufig
klüger, lernt aber, daß sich ihr
Geltungsbereich auf „Haushaltslampen
mit ungebündeltem Licht“ beschränkt.
Was die Aufmerksamkeit auf die peripheren
Bereiche der Leuchtmittelindustrie
lenkt, und damit auf die Frage, wie
es um all jene Glühlampen konventioneller
Technik bestellt ist, deren Tätigkeitsfeld
jenseits des Haushalts liegt,
und die folgerichtig von den rigiden Bestimmungen
der Verordnung unbehelligt
bleiben.
Speziallampe
Speziallampe für Leuchten, die Erschütterungen ausgesetzt sind. Nicht für die Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet.
Hinweis:
Diese Glühlampe ist eine Speziallampe für Leuchten, die Erschütterungen ausgesetzt sind. Nicht für die Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet. Die Energieeffizienzklasse wird auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben.